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Verhalten Autounfall Warndreieck

Das richtige Verhalten bei einem Autounfall

Das richtige Verhalten bei einem Autounfall

Selbst als noch so aufmerksamer Verkehrsteilnehmer kann es passieren in einen Unfall verwickelt oder auch nur Zeuge eines Unfalls zu werden. Ein Unfall zieht im Allgemeinen einen Blechschaden nach sich. In selteneren Fällen kommt es auch zu einem Personenschaden, aber in jedem Fall ist dies immer mit Stress und Aufregung verbunden. Um im Fall der Fälle die Nerven zu behalten und richtig agieren zu können sollte man sich im Vorfeld mit der Situation bei einem Verkehrsunfall auseinandersetzen. Denn auch hier gibt es nicht nur Tipps zum richtigen Verhalten, sondern auch verpflichtendes Verhalten, bei dem ihr euch durch Unterlassen strafbar machen könnt!

Checkliste Unfall

  1. Unfallstelle absichern

(Warnblicklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen, bei kleinen Blechschäden solltet ihr zusätzlich das Fahrzeuge von der Fahrbahn bewegen bzw. nicht verkehrsbehindernd abstellen)

  1. Überblick verschaffen

(Gibt es Verletzte und/oder Gefahrenquellen?)

  1. Notruf wählen

(Unfallort, -situation und Verletzte kurz und präzise schildern)

  1. Erste Hilfe leisten

(Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Herzdruckmassage mit Beatmung, Druckverband und stabile Seitenlage)

  1. Versicherungs- und Personendaten austauschen

 

Unfallstelle absichern

Die Unfallstelle abzusichern ist oberstes Gebot. Die eigene Sicherheit und die aller anderen Verkehrsteilnehmer muss sichergestellt werden, um Folgeschäden zu vermeiden und weitere Gefahrenquellen zu minimieren.

Hierzu zählt ebenfalls bei Bagatellschäden (Sachschaden bis 2000 Euro Höhe) die Fahrzeuge unverzüglich von der Fahrbahn zu bewegen. Wurden die Fahrzeuge schwerwiegender beschädigt, müssen diese zwar auch zur Seite gefahren werden, aber erst dann, wenn alle Spuren (Fotos per Mobiltelefon fertigen) gesichert wurden.

Die Unfallstelle nicht abzusichern oder die Fahrzeuge nicht unverzüglich zur Seite zu fahren, wird laut §34 StVO mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro geahndet.

Überblick verschaffen

Sich einen Überblick zu verschaffen ist der nächste wichtige Punkt, um euer weiteres Vorgehen bei einem Unfall abwägen zu können. Gibt es Anzeichen für das Ausfließen von explosiven, brennbaren oder brandfördernden Chemikalien (z.B. bei LKW-Unfällen) ist auf Selbstschutz zu achten.

In diesem Fall seid ihr nicht zur Hilfeleistung verpflichtet, sondern setzt schnellstmöglich den Notruf ab, bringt euch in Sicherheit und wartet auf das Eintreffen der Rettungskräfte. In allen anderen Fällen seid ihr gemäß §323c StGB zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn diese notwendig ist. Auch wenn ihr nur Zeuge der Situation seid! Leistet ihr also keine Hilfe begeht ihr eine Straftat.

Notruf wählen

Als nächstes wird der Notruf gewählt, bei Bagatellschäden die 110 und bei Unfällen mit Verletzen die 112 (die Polizei wird hierbei von der Feuerwehr automatisch verständigt). Wichtig ist es kurze und präzise Angaben zum Unfallort wie Straßennahmen, Hausnummer oder Streckenabschnitte auf Autobahnen machen sowie Angaben zur Anzahl von Verletzten und deren Zustand.

Erste Hilfe leisten

Auch bei Erste-Hilfe Maßnahmen gilt es den Selbstschutz zu beachten. Ist beispielsweise ein Fahrzeuginsasse eingeklemmt und die Airbags haben bei einem Zusammenstoß nicht ausgelöst, kann dies auch bei einer nachträglichen Rettungsaktion noch geschehen. Von daher gilt es in so einem Fall den eigenen Kopf nicht in Höhe der Airbags zu halten, denn dies könnte erhebliche Verletzungen nach sich ziehen.

Versicherungs- und Personendaten austauschen

Nachdem ihr nun alle erforderlichen Sofort-Maßnahmen vollzogen habt, könnt ihr euch um die Unfallaufnahme kümmern. Eine Pflicht dazu, die Polizei nach einem Unfall zu rufen, gibt es nicht. Es ist aber oft hilfreich, da die Polizei dann vor Ort eine Unfallmitteilung mit allen erforderlichen Daten und dem Tatbestand erstellt. Die Polizei sollte aber vor allem verständigt werden, wenn Personen verletzt wurden, nicht klar ist, wer den Unfall verursacht hat oder Alkohol und Drogen im Spiel sind. Wickelt ihr den Unfall ohne Hilfe der Polizei ab sind Unfallbeteiligung, Name, Anschrift, Ort, Uhrzeit sowie Kennzeichen und Versicherung aufzunehmen. Die Versicherung kann notfalls auch durch Angabe des Kennzeichens bei dem Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden.

Der Unfallverursacher hat den Unfall innerhalb einer Woche seiner Versicherung zu melden und ihr, wenn ihr denn den Unfall nicht verschuldet habt, solltet einen unabhängigen und neutralen Sachverständigen mit der Schadenregulierung beauftragen.

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