Dienstleistungen
Technische Gutachten
Das technische Gutachten dient der Feststellung und/oder der Ursachenklärung von Schäden und Mängeln am Fahrzeug oder dessen Bauteilen. Es wird erstellt, um Schadenzusammenhänge zu dokumentieren und die Funktionalität von einzelnen Bauteilen vor Schadeneintritt zu überprüfen. Anwendung findet das technische Gutachten bei:
- Aggregatschäden, z.B. Motor- und Getriebeschäden
- Brandursachen
- Diebstahlschäden
- Lackschäden
Bei den zuvor genannten Schäden werden Schadenumfang, Schadenursache, Verantwortlichkeit, anfallende Reparaturkosten, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Werte untersucht.
Die Kosten für technische Gutachten werden häufig von den Rechtschutzversicherungen getragen.
Beweissicherungsgutachten
Ein Beweissicherungsgutachten dient der technischen Beweisaufnahme, welche bei einer Reihe von Schäden oder Mängeln am Fahrzeug vielfach die Grundlage zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist. In erster Linie wird ein Beweissicherungsgutachten erstellt bei (Rechts-) Streitigkeiten, beispielsweise zur Forderung von Nachbesserung oder Übernahme der Reparaturkosten, einer Kaufpreisminderung oder sogar zum Rücktritt vom Kaufvertrag. In seltenen Fällen kann ein Beweissicherungsgutachten auch bei Verkehrsunfällen notwendig sein, wenn es sich um eine unklare Rechtslage handelt und sich der Unfallhergang nicht genau klären lässt.
Nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen, wenn die zuvor gemachten Angaben des Verkäufers über den Fahrzeugzustand nicht der Wahrheit entsprechen. Ist das Fahrzeug als unfallfrei deklariert gewesen und weist beispielsweise einen Mangel an der Achse oder an der Spur auf, kann dies weitreichende Folgeschäden nach sich ziehen. Ein Mangel an der Achse kann zu verhältnismäßig hohem Verschleiß der Reifen in Relation zur Laufleistung führen. Ein Mangel an der Spur im schlimmsten Fall zu einem Unfall. Auch wenn der Verkäufer nach bestem Wissen gehandelt hat und Vorschäden nicht überprüft oder aber Angaben bewusst verschwiegen hat, stellt sich die Frage, wer Schuld am verkehrsuntüchtigen Zustand des Fahrzeugs trägt.
Werden Reparaturen in einer Werkstatt nicht ordnungsgemäß ausgeführt oder nur fehlerhaft beseitigt ist die technische Beurteilung bzw. Beweisaufnahme der unzureichenden Auftragsausführung zur Durchsetzung von Forderungen ebenfalls unabdingbar. Auch in diesem Fall sind Folgeschäden wie Motor- oder Getriebeschaden möglich.
Ist die Ursache oder Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall nicht eindeutig geklärt, kann die Erstellung eines Beweissicherungsgutachten sinnvoll sein. Eine detaillierte und ausführliche Beschreibung der Beschädigungen und Auffälligkeiten nach einem Unfall, die Fotodokumentation sowie Feststellung der beschädigten Teile und des Fahrzeugzustand machen eine vorzeitige Reparatur, Entsorgung oder einen Verkauf des Fahrzeugs möglich. Andernfalls besteht oftmals eine jahrelange Wartezeit bis zum Prozessausgang bzw. Klärung der Schuldfrage, ehe das Fahrzeug entsorgt werden kann.
Unfallrekonstruktion / Unfallanalyse
Die Unfallrekonstruktion schafft Aufklärung bei Kleinstunfallschäden bis hin zur Analyse von komplexen Verkehrsunfällen.
Durch computergestützte Softwareanwendungen können wir Unfallabläufe nachstellen und Schadenumfänge abgleichen, um ein ordentliches KFZ-Schadengutachten erstellen zu können.
Bei Begutachtungen vor Ort können wir anhand von Fahrzeuggegenüberstellungen Unfallschäden bestätigen oder auch ausschließen.
Das Unfallrekonstruktionsgutachten ist oftmals notwendig, bei strittigen Auseinandersetzungen zur Klärung der Schuldfrage vor Gericht.