Dienstleistungen

Schadengutachten

Für die Erstellung unserer Schadengutachten oder Kostenvoranschläge nutzen wir die aktuellste auf dem Markt verfügbare Software für Reparaturkostenkalkulation. Mit diesem Kalkulationsmodul können für verschiedenste Fahrzeuge Wartungs-, Verschleiß- und Unfallreparaturen sowie Ersatzteilpreise auf Basis der Herstellerangaben ermittelt werden.

Bei einem Kfz-Schadengutachten unterscheidet man grundsätzlich zwischen einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall) und einem Kaskoschaden.

MAN Begutachtung Lkw

Haftpflichtschaden

Im Haftpflichtschadensfall (unverschuldeter Unfall) ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Geschädigten gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen. Demnach richtet man seine Schadenersatzansprüche in der Regel an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Hierunter fällt das Recht des Geschädigten einen unabhängigen Sachverständigen bzw. Gutachter mit der Erstellung eines Schadengutachtens zu beauftragen. Ein Schadengutachten wird ab einer Schadenhöhe im Bagatellbereich (ca. 750 Euro) von der gegnerischen Versicherung übernommen. Unterschreitet die Schadenhöhe die Bagatellgrenze übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für einen Kostenvoranschlag bzw. Kurzgutachten. In beiden Fällen unterstützen wir sie mit unserer Expertise. Die anfallenden Kosten für die Erstellung des Schadengutachtens als auch für einen Rechtsbeistand werden von der gegnerischen Versicherung zusätzlich zur Schadensumme übernommen.

Grundsätzlich haben Sie bei einem unverschuldeten Unfall die Möglichkeit den Schaden in einer Reparaturwerkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen oder den Schaden fiktiv abzurechnen

Kaskoschaden

Hier unterscheidet man zwischen Voll- und Teilkaskoschäden.

Für den Vollkaskoschadensfall (selbst verschuldeten Schaden am eigenen Fahrzeug) als auch für den Teilkaskoschadensfall richtet man seine Ansprüche an seine eigene Versicherung. Die Regelung unterliegt hier den Vertragsbedingungen bzw. Versicherungsbedingungen der eigenen Versicherung. Gerne erstellen wir euch hier ein Schadengutachten bzw. Kostenvoranschlag (je nach Bedarfsfall).

Pkw, Krafträder, Omnibusse und Wohnmobile

Unsere Dienstleistungen umfassen im Bereich Pkw auch exotische Fahrzeuge, wie Microcars, Quads oder Supersportwagen. 

Der Bereich der Krafträder bzw. zweirädrigen Fahrzeuge ist mittlerweile großflächiger auszulegen, so dass auch Motorräder, Kleinkrafträder, E-Roller, E-Scooter, E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder hierbei inbegriffen sind. Auch ein dreirädriges Motorrad (Trike), dreirädriges Rollermobil (Ape) oder Motorräder mit Gespann zählen zu unseren Dienstleistungen. 

Unser Service im Bereich der Omnibusse und Wohnmobile umfasst auch die der Wohnwagen und Campingfahrzeuge. Durch unsere langjährige Erfahrung stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich, bei dem es heutzutage hohe Ansprüche an Ausstattung, Komfort und Luxus gibt, so dass häufig nur kostspielige Materialien verbaut werden, als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.

Lkw, Anhänger und Auflieger

Neben den unterschiedlichen Fahrgestelltypen, Antriebsarten und Motorisierungen stellt die enorme Vielfalt an Aufbauten im Bereich Lkw, Anhänger und Auflieger hohe Anforderungen an ein Schadengutachten und unterscheidet sich erheblich von denen an Pkws. 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Nutzfahrzeugtechnik, denn hier erfordert die Erstellung eines Schadengutachtens eine sehr ausführliche und detailgenaue Begutachtung. Zudem haben wir Zugriff auf eine eigene Datenbank, so dass oft lange und mühselige Recherchen bei den Herstellern nicht erforderlich sind. Darüber hinaus stehen uns Kalkulationsdaten der führenden Hersteller unmittelbar online zur Verfügung.

Wir bieten Gewerbetreibenden einen professionellen, unkomplizierten und vor allem schnellen Service für die Erstellung von Schadengutachten oder Kostenvoranschlägen, um ihren Mitarbeitern nach möglichst kurzen Standzeiten das Fahrzeug wieder zur Verfügung zu stellen und somit Kosten zu reduzieren.

Bei Fahrzeugrückläufern von Leasinggesellschaften oder auch Fahrzeugvermietungen bieten wir zu kostengünstigen Paketpreisen an, ihr Fahrzeug neutral zu bewerten oder auch bei Bedarf den Schaden zu kalkulieren. 

Inhalt eines Schadengutachtens

Inhalt eines Kfz-Schadengutachtens neben den Reparaturkosten (somit der Unterschied zu einem reinen Kostenvoranschlag) sind:

– ggf. eine anfallende Wertminderung
– ggf. ein Wiederbeschaffungswert
– ggf. ein Restwert
– die Reparaturdauer
– der Nutzungsausfall
– die Beurteilung der Betriebs- und Verkehrssicherheit
– dient vor allem der Beweissicherung

Schadengutachten Kfz-Gutachten

Vorteile unserer Schadengutachten

Vergütung

Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall wird die Vergütung des Sachverständigen von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen.

Die Vergütung für die Erstellung eines Schadengutachtes für Standard-Pkw setzt sich aus einem Grundhonorar zzgl. anfallender Nebenkosten zusammen. Die Höhe des Grundhonorars richtet sich nach der Schadenhöhe, für deren Bemessung im Reparaturfall die Reparaturkosten netto zzgl. der Wertminderung maßgebend sind. Im Totalschadenfall der Wiederbeschaffungswert brutto. Die Ermittlung erfolgt nach dem jeweils aktuellen Honorartableau des BVSK, HB III Korridor (vgl. BVSK). Die Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand bzw. pauschal berechnet. Für Nicht-Standard-Pkw (US-Fahrzeuge, Exoten, Lkw, Auflieger, Landmaschinen, Wohnmobile, etc.) erfolgt die Vergütung nach Aufwand.

Alpha Gutachten UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführer: Richard Peter Stolarski

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