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Winterreifen – Besteht die Pflicht mit Winterreifen zu fahren?

Winterreifen - Besteht die Pflicht mit Winterreifen zu fahren?

Zuerst einmal stellt sich doch die Frage, ob im Winter zwingend mit Winterreifen gefahren werden muss. Die Antwort lautet „Nein“- in Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht!

Gemäß „§2 III a StVO i.V.m. §36 IV StVZO müssen bei bestimmten Wetter- und Straßenverhältnissen wintertaugliche Reifen aufgezogen werden. Dies nennt man situative Winterreifenpflicht und bedeutet im Klartext, solange die Straßen nicht glatt sind oder Schnee liegt dürft ihr auch in den Wintermonaten mit Sommerreifen fahren. Sobald Glätte und Schnee vorliegen sind wintertaugliche Reifen aufzuziehen. Dies müssen jedoch nicht zwingend Winterreifen sein, sondern können auch Ganzjahresreifen bzw. Allwetterreifen sein. Werdet ihr bei Glätte und Schnee mit Sommerreifen angetroffen droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.

Von dieser Vorschrift befreit sind Motorräder, Fahrräder, Pedelec, Anhänger, land- und forstwirtschaftliche sowie motorisierte Krankenfahrstühle.

Was macht einen Reifen zum Winterreifen bzw. wintertauglich?

Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Als Winterreifen gelten in Deutschland alle Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten somit ebenfalls als Winterreifen.

Die Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) galt früher und genügt heutzutage nicht mehr in jedem Fall. Hier gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024, wenn diese nach dem 31.12.2017 hergestellt worden sind. Maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellerdatum.

Zu erkennen ist dieses an der „DOT-Nummer“ auf der Reifenflanke (Reifenseite). Ist es z.B. DOT 1418, bedeutet es, dass der Reifen in der 14ten Kalenderwoche im Jahr 2018 produziert wurde (siehe Abbildung).

Reifenkennzeichnung

Sommer- und Winterreifen oder Ganzjahresreifen?

Winterreifen sind die Alleskönner im Winter und bei richtigem Winterwetter den Ganzjahresreifen überlegen. Durch ihr Profil haben sie einen besseren Grip bei Schnee und Eis sind durch die weichere Gummimischung bei höheren Minusgraden die bessere Wahl. Auch hinsichtlich des Bremsweges und dem Fahrverhalten in Kurven ist der Winterreifen im Vorteil. Seid ihr auf das Auto angewiesen und könnt zu keiner Zeit darauf verzichten, müsst beispielsweise beruflich weite Strecken zurückzulegen oder fahrt öfters für einen Urlaub in winterliche Regionen macht ein Winterreifen mehr Sinn und ist die sicherste Lösung.

Ganzjahresreifen werden immer besser und sind ein guter Kompromiss im Vergleich zu Sommer- und Winterreifen. Sie sind für die Klimabedingungen bei uns im Ruhrgebiet, einer schneearmen Region und auch im Hinblick auf den Klimawandel mit immer milder werdenden Wintern ausreichend und eine vernünftige Wahl. Seid ihr nicht zu jederzeit auf das Auto angewiesen und könnt es notfalls bei den wirklich wenigen schneereichen Tagen im Jahr stehen lassen oder auch auf eine Alternative beispielsweise Car-Sharing zurückgreifen macht ein Ganzjahresreifen mehr Sinn.

Für viele auch eine Überlegung wegen des immer teurer werdenden Lebens. Denn zu den Anschaffungskosten für 8 Reifen bei Sommer- und Winterreifen kommen auch die Kosten für den Reifenwechsel zweimal im Jahr sowie die Lagerkosten, wenn man keine Garage oder Kellerräume besitzt.

Welche Profiltiefe gilt bei Winterreifen?

Bei Winterreifen gilt die gleiche Mindestprofiltiefe wie bei Sommerreifen. Die Mindestprofiltiefe beträgt laut Gesetzgeber 1,6 Millimeter. Aus Gründen der Sicherheit empfiehlt man jedoch bei Winterreifen mind. 4 Millimeter.

Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen?

Werdet ihr bei Glätte und Schnee mit Sommerreifen angetroffen und es ist zu einem Unfall gekommen können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden.

Natürlich wird der Schaden des Unfallopfers durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert. Allerdings kann die Versicherung den Versicherungsnehmer, der mit Sommerreifen unterwegs gewesen ist im Nachgang in Regress nehmen. Auch beim Unfallopfer kann die fehlende Winterbereifung, falls diese nachweislich ursächlich für den Unfall gewesen ist zum Problem werden, indem sich dieser ggf. ein Mitverschulden anrechnen lassen muss. 

Was mache ich bei einer Reifenpanne?

Im Rahmen des Nothilfegedankens dürfen auch Sommerreifen als Ersatzreifen montiert werden. Die Fahrt sollte dann nur noch vorsichtig fortgesetzt werden und bei nächster Gelegenheit ist der Ersatzreifen wieder gegen einen Winterreifen auszutauschen.

Wie verhalte ich mich bei einem bevorstehenden Winterurlaub?

Vor Antritt der Fahrt gilt es sich über die geltenden Vorschriften der jeweiligen Länder zu informieren, denn hier gelten andere Bestimmungen für Winterreifen und Schneeketten. So kann beispielsweise in anderen Ländern die Kennzeichnung M+S als Winterreifen ausreichen. Wir empfehlen euch hier die Verkehrsvorschriften für das Ausland der verschiedenen Automobilclubs wie dem ADAC.

Link zu den Regelungen für Winterreifen im Ausland: 

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifen-schneekette/

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