Bußgeldkatalog - Neuerungen ab 09.11.2021
Bislang kleine Ordnungswidrigkeiten gehen künftig richtig ins Geld. Damit ihr auch weiterhin euren Geldbeutel schont und immer sicher unterwegs seid die wichtigsten Neuerungen für euch auf einen Blick:
Geschwindigkeit
Um dem Schnellfahren bzw. der Raserei und folglich auch dem Unfallaufkommen Einhalt zu gebieten haben sich die Bußgelder bei einem Verstoß von bis zu 20 km/h zu schnell verdoppelt.
Falschparken
Das Parken in 2. Reihe und das Missachten des Verbots zum Parken und Halten werden künftig mit bis zu 110 Euro geahndet.
Rettungsgasse
Das Missachten der Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse wird künftig mit bis zu 320 Euro und einem Monat Fahrverbot bestraft
Belästigung gemäß §1 II StVO
Zu der Grundregel der Straßenverkehrsordnung gehört u.a. das Vermeiden von Belästigungen. Hierzu zählt das unnütze Hin- und Herfahren, welches nun von 20 Euro auf 100 Euro Bußgeld angehoben wurde.
E-Auto
Wer eine Ladestation oder einen Parkplatz für E-Autos und Car-Sharing-Fahrzeuge blockiert zahlt künftig 55 Euro.
Radfahrer-Schutz
Da immer mehr Menschen auf das Fahrrad zurückgreifen ist Schwerpunkt der Neuerungen den Straßenverkehr für diese Zielgruppe sicherer und komfortabler zu machen.
Demnach wird aus ausreichendem Abstand beim Überholen innerorts explizit mind. 1,5 m und außerorts 2 m. Hierzu zählen auch die E-Scooter.
Fußgänger-Schutz
Auch hier liegt zukünftig der Schwerpunkt der neuen StVO. Die Strafen für alle, die Fußgänger gefährden haben sich von 70 Euro auf 140 Euro verdoppelt und werden nun auch mit einem Monat Fahrverbot und einem Punkt geahndet.
Lkw
Die Bußgelder für LKW-Fahrer fallen im Allgemeinen höher aus als die für PKW-Fahrer, da von ihnen eine höhere Unfallgefahr im Straßenverkehr ausgeht. Hinsichtlich des zukünftigen Schwerpunkts der StVO dem Radfahrer- und Fußgänger-Schutz hat der Gesetzgeber hier beim Rechtsabbiegen innerorts für Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr zu rechnen ist, die Schrittgeschwindigkeit eingeführt.
Verkehrsschilder
Außerdem gibt es zwei neue Verkehrsschilder. Zum einen das Vorschriftszeichen „Überholverbot für Zweiräder“, welches Engstellen anzeigen soll. Zum anderen das Zusatzzeichen „Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge“, um dieser Gruppe das Parken zu erleichtern.
Nähere Informationen und die Bußgeldtabellen findet Ihr unter:
https://www.bussgeldkatalog.org
Für die Lkw-Fahrer bzw. Disponenten haben wir hier einen Flyer mit einem Auszug des aktuellen Bußgeldkataloges als PDF in DIN A5 zum Download bereitgestellt!